Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) für Nendosplit
Stand: 04.09.2026
Betreiber der Plattform Nendosplit (nendosplit.de) ist Christoph Scheel, Am Schweizersbild 2, 88630 Pfullendorf (nachfolgend „wir“, „uns“ oder „Betreiber“).
1. Geltungsbereich
1.1 Diese AGB regeln das Vertragsverhältnis zwischen dem Betreiber und den Nutzern der Plattform Nendosplit, soweit es um kostenpflichtige Leistungen des Betreibers geht (insbesondere Bewerbungs- und Hervorhebungsfunktionen für Inserate gemäß Ziffer 5), sowie die rechtlichen Rahmenbedingungen für Kaufverträge, die zwischen Nutzern über die Plattform vermittelt werden.
1.2 Für die allgemeine Nutzung der Plattform, das Nutzerkonto und die Verhaltensregeln gelten vorrangig unsere Nutzungsbedingungen. Diese AGB ergänzen die Nutzungsbedingungen um die vertraglichen und zahlungsbezogenen Aspekte.
1.3 Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Bedingungen eines Nutzers werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, wir stimmen ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.
1.4 Diese AGB gelten sowohl gegenüber Verbrauchern als auch gegenüber Unternehmern, soweit nachfolgend nicht ausdrücklich zwischen beiden Gruppen unterschieden wird. Verbraucher ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können.
2. Leistungsbeschreibung, Rolle des Betreibers
2.1 Nendosplit ist ein Online-Marktplatz, auf dem private und gewerbliche Anbieter (nachfolgend „Verkäufer“) einzelne Nendoroid-Split-Teile zum Kauf anbieten können und Interessenten (nachfolgend „Käufer“) diese Angebote einsehen und Kontakt zu Verkäufern aufnehmen können. Was als Split-Teil angeboten werden darf, ergibt sich aus Ziffer 2 und 3 der Nutzungsbedingungen.
2.2 Der Betreiber stellt ausschließlich die technische Plattform sowie ergänzende, kostenpflichtige Funktionen zur Bewerbung von Inseraten bereit. Der Betreiber wird nicht Vertragspartei des Kaufvertrags über ein Split-Teil. Kaufverträge kommen ausschließlich zwischen Verkäufer und Käufer zustande.
2.3 Das Einstellen von Inseraten in der Standardausführung ist für Nutzer kostenlos. Kostenpflichtig sind ausschließlich die in Ziffer 5 beschriebenen Zusatzleistungen.
3. Zustandekommen des Kaufvertrags zwischen Nutzern
3.1 Inserate auf Nendosplit stellen eine unverbindliche Aufforderung an Käufer dar, ein Angebot auf Abschluss eines Kaufvertrags abzugeben (invitatio ad offerendum). Ein Kaufvertrag über ein Split-Teil kommt ausschließlich zwischen dem jeweiligen Verkäufer und Käufer zustande, sobald sich beide Seiten außerhalb der reinen Inseratsansicht (z. B. über die Nachrichtenfunktion, per E-Mail oder auf sonstigem Weg) auf Kauf, Preis und Übergabe- bzw. Versandmodalitäten geeinigt haben.
3.2 Der Betreiber ist an dieser Einigung nicht beteiligt, prüft sie nicht und übernimmt keine Verantwortung für ihr Zustandekommen, ihren Inhalt oder ihre Erfüllung.
3.3 Verkäufer sind verpflichtet, in ihrem Inserat und in der Kommunikation mit Käufern wahrheitsgemäße Angaben zu Zustand, Echtheit, Vollständigkeit und Preis des angebotenen Split-Teils zu machen (siehe hierzu auch Ziffer 5.1 der Nutzungsbedingungen).
4. Preise, Zahlung und Versand zwischen Nutzern
4.1 Kaufpreise für Split-Teile werden ausschließlich von den Verkäufern festgelegt. Der Betreiber hat auf die Preisgestaltung keinen Einfluss und ist an der Zahlungsabwicklung zwischen Käufer und Verkäufer nicht beteiligt, soweit nachfolgend nichts anderes bestimmt ist.
4.2 Zahlungsart, Versandkosten, Versandart und Gefahrübergang sind zwischen Käufer und Verkäufer individuell zu vereinbaren. Der Betreiber gibt hierzu keine verbindlichen Vorgaben und übernimmt keine Haftung für Zahlungsausfälle, Versandschäden, Verlust der Sendung oder Verzögerungen.
4.3 Gewerblichen Verkäufern wird empfohlen, Käufer, die Verbraucher sind, über deren gesetzliches Widerrufsrecht im Fernabsatz sowie über die eigenen Versand- und Zahlungsbedingungen zu informieren. Die entsprechenden Informationspflichten treffen den jeweiligen Verkäufer, nicht den Betreiber.
5. Kostenpflichtige Zusatzleistungen (Bewerbung und Hervorhebung von Inseraten)
5.1 Zusätzlich zur kostenlosen Standardveröffentlichung bietet der Betreiber kostenpflichtige Zusatzleistungen an, mit denen Verkäufer die Sichtbarkeit ihrer Inserate erhöhen können. Der jeweils aktuelle Umfang und Preis dieser Leistungen ergibt sich aus der Buchungsstrecke auf der Plattform zum Zeitpunkt der Buchung. Zu den Zusatzleistungen können insbesondere gehören:
- Top-Platzierung: bevorzugte Anzeige des Inserats innerhalb der Such- und Kategorieergebnisse für einen festgelegten Zeitraum.
- Hervorhebung: optisch abgesetzte Darstellung des Inserats (z. B. Rahmen, Kennzeichnung „Hervorgehoben“) innerhalb der Trefferliste.
- Startseiten-Feature: zusätzliche Anzeige des Inserats in einem dafür vorgesehenen Bereich der Startseite.
- Laufzeitverlängerung: Verlängerung der Standardlaufzeit eines Inserats über die reguläre automatische Ablaufzeit hinaus.
- Erneute Anzeige (Bump): einmalige Rückdatierung eines bestehenden Inserats an den Anfang der chronologischen Sortierung, ohne dass ein neues Inserat erstellt wird.
5.2 Die genannten Leistungen sind beispielhaft und können durch den Betreiber erweitert, verändert oder eingestellt werden. Eine Übersicht der aktuell buchbaren Leistungen samt Preisen wird an geeigneter Stelle auf der Plattform (z. B. im Buchungsdialog beim Inserat) bereitgestellt.
5.3 Ein Vertrag über eine Zusatzleistung kommt zustande, sobald der Nutzer die Buchung im dafür vorgesehenen Bestellprozess abschließt und der Betreiber die Buchung bestätigt oder die Leistung freischaltet.
5.4 Zusatzleistungen wirken sich ausschließlich auf die Darstellung und Sichtbarkeit eines Inserats aus. Sie begründen keinen Anspruch auf eine bestimmte Anzahl an Abrufen, Nachrichten, Interessenten oder auf das Zustandekommen eines Verkaufs. Der Erfolg einer Bewerbung hängt von Marktnachfrage, Artikel und weiteren Faktoren ab, auf die der Betreiber keinen Einfluss hat.
5.5 Wird ein Inserat während der Laufzeit einer gebuchten Zusatzleistung durch den Nutzer selbst gelöscht, als verkauft markiert oder wegen eines Verstoßes gegen die Nutzungsbedingungen durch den Betreiber entfernt oder gesperrt, endet die Zusatzleistung vorzeitig. Ein Anspruch auf anteilige Erstattung besteht in diesem Fall nicht, es sei denn, die Entfernung beruht auf einem Umstand, den allein der Betreiber zu vertreten hat.
5.6 Bereits begonnene Zusatzleistungen (z. B. eine bereits angezeigte Top-Platzierung) gelten als vollständig erbracht, sobald der gebuchte Zeitraum begonnen hat, soweit der Nutzer der sofortigen Ausführung ausdrücklich zugestimmt und dabei sein Widerrufsrecht gemäß Ziffer 5.7 nicht ausgeübt hat.
5.7 Widerrufsrecht bei Zusatzleistungen (nur für Verbraucher)
5.7.1 Verbrauchern steht bezüglich der Buchung kostenpflichtiger Zusatzleistungen grundsätzlich ein gesetzliches Widerrufsrecht zu. Die Einzelheiten ergeben sich aus der gesonderten Widerrufsbelehrung, die im Buchungsprozess zur Verfügung gestellt wird.
5.7.2 Da Zusatzleistungen wie Top-Platzierung, Hervorhebung oder Startseiten-Feature ihrer Natur nach in der Regel sofort mit Buchung beginnen sollen, wird der Nutzer im Buchungsprozess ausdrücklich gefragt, ob er der sofortigen Ausführung vor Ablauf der Widerrufsfrist zustimmt. Stimmt der Nutzer zu und wird die Leistung vollständig erbracht, erlischt das Widerrufsrecht vorzeitig gemäß den gesetzlichen Vorschriften. Hierauf wird im Buchungsprozess gesondert hingewiesen.
5.7.3 Wird die Leistung noch nicht vollständig erbracht und übt der Verbraucher wirksam sein Widerrufsrecht aus, hat er dem Betreiber gegebenenfalls einen angemessenen Betrag für den bereits erbrachten Teil der Leistung zu ersetzen, sofern er der sofortigen Ausführung ausdrücklich zugestimmt hatte.
6. Rechnungsstellung und Zahlungsmodalitäten
6.1 Die Zahlung für Zusatzleistungen erfolgt über die im Buchungsprozess angebotenen Zahlungsarten (z. B. Kreditkarte, PayPal, sonstige Zahlungsdienstleister). Es gelten ergänzend die Nutzungsbedingungen des jeweiligen Zahlungsdienstleisters.
6.2 Der Betreiber stellt dem Nutzer eine Rechnung über gebuchte Zusatzleistungen elektronisch zur Verfügung, sofern gesetzlich erforderlich oder vom Nutzer angefordert.
6.3 Bei Zahlungsverzug ist der Betreiber berechtigt, weitere Buchungen von Zusatzleistungen bis zum Ausgleich offener Forderungen zu verweigern.
7. Gewährleistung für Kaufverträge zwischen Nutzern
7.1 Da Kaufverträge über Split-Teile ausschließlich zwischen Verkäufer und Käufer zustande kommen (Ziffer 3), richten sich Gewährleistungsrechte (z. B. bei Mängeln, abweichendem Zustand oder Nichtübereinstimmung mit der Beschreibung) ausschließlich nach dem zwischen diesen Parteien geltenden Recht und sind gegenüber dem Verkäufer geltend zu machen.
7.2 Der Betreiber ist an der Geltendmachung, Prüfung oder Durchsetzung von Gewährleistungsansprüchen zwischen Nutzern nicht beteiligt und übernimmt hierfür keine Verantwortung.
8. Haftung des Betreibers
8.1 Für kostenpflichtige Zusatzleistungen gemäß Ziffer 5 haftet der Betreiber nach den gesetzlichen Vorschriften für die ordnungsgemäße technische Erbringung der jeweils gebuchten Darstellungsfunktion (z. B. tatsächliche Anzeige der gebuchten Hervorhebung während des gebuchten Zeitraums).
8.2 Im Übrigen haftet der Betreiber unbeschränkt für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit sowie nach den Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes. Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) ist die Haftung auf den vertragstypisch vorhersehbaren Schaden begrenzt. Im Übrigen ist die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen.
8.3 Der Betreiber haftet nicht für den Inhalt, die Richtigkeit, die Echtheit oder die Erfüllung von Inseraten und Kaufverträgen zwischen Nutzern (siehe hierzu ergänzend Ziffer 10 der Nutzungsbedingungen).
8.4 Eine Bewerbung durch Zusatzleistungen gemäß Ziffer 5 stellt keine Zusicherung der Qualität, Echtheit oder Verkäuflichkeit des beworbenen Artikels dar. Auch beworbene Inserate unterliegen den Regelungen zu Fälschungen und unzulässigen Inhalten gemäß den Nutzungsbedingungen und können bei Verstößen jederzeit entfernt werden.
9. Laufzeit und Kündigung des Nutzungsverhältnisses
9.1 Das Nutzungsverhältnis über das Nutzerkonto wird auf unbestimmte Zeit geschlossen und kann von beiden Seiten jederzeit ohne Einhaltung einer Frist gekündigt werden, soweit nicht laufende, bereits gebuchte und noch nicht vollständig erbrachte Zusatzleistungen entgegenstehen.
9.2 Das Recht des Betreibers zur außerordentlichen Kündigung bzw. Sperrung eines Kontos aus wichtigem Grund, insbesondere bei Verstößen gegen die Nutzungsbedingungen, bleibt hiervon unberührt (siehe Ziffer 8 der Nutzungsbedingungen).
9.3 Bereits bezahlte, noch nicht erbrachte Zusatzleistungen werden im Fall einer ordentlichen Kündigung durch den Nutzer anteilig erstattet. Im Fall einer Sperrung wegen eines vom Nutzer zu vertretenden Verstoßes besteht kein Erstattungsanspruch, soweit gesetzlich zulässig.
10. Änderung dieser AGB
10.1 Der Betreiber behält sich vor, diese AGB mit Wirkung für die Zukunft zu ändern, soweit dies aufgrund geänderter rechtlicher Rahmenbedingungen, der Einführung neuer oder der Änderung bestehender Zusatzleistungen oder aus sonstigen sachlichen Gründen erforderlich ist.
10.2 Registrierte Nutzer werden über wesentliche Änderungen in Textform (z. B. per E-Mail) informiert. Widerspricht der Nutzer nicht innerhalb von vier Wochen nach Zugang der Mitteilung, gelten die geänderten AGB als angenommen. Auf diese Wirkung wird in der Änderungsmitteilung gesondert hingewiesen. Für bereits gebuchte, laufende Zusatzleistungen gelten die AGB in der zum Zeitpunkt der Buchung gültigen Fassung fort.
11. Schlussbestimmungen
11.1 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Bei Verbrauchern gilt dies nur, soweit hierdurch der Schutz zwingender Bestimmungen des Staates, in dem der Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, nicht entzogen wird.
11.2 Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt.
11.3 Ist der Nutzer Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertragsverhältnis der Sitz des Betreibers.
11.4 Zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle ist der Betreiber nicht verpflichtet und nicht bereit.
